Sportamt verhindert Lehrgang
Wir hatten geplant, vom 21.8. bis 25.8. in der ehemaligen Wilhelm- und Luise Teske Schule einen Lehrgang abzuhalten. Wir haben die entsprechende Hallenzeit beim Sportamt Tempelhof/Schöneberg beantragt. Nun wurde uns mittgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wurde, weil angeblich Zeiten in den Ferien vier Wochen vor den Ferien beantragt werden müssen.
Meiner Meinung nach ist das keine haltbare Begründung.
Die Vergabe von Hallenzeiten wird in Berlin von der Span (Sportanlagen Nutzungsverordnung) geregelt. Dort heißt es bei Absatz “4 Vergabegrundsätze” und Punkt 4.)
Bei der Vergabe von Sportanlagen ist eine möglichst vollständige Auslastung anzustreben.
In der Span ist eine 4-Wochenfrist nicht erwähnt.
Ich habe daher veranlasst, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
Uns interessiert eure Meinung dazu. Ihr könnt diese hier kundtun.
Selbstverständlich kann die Unverständnis über die Ablehnung unseres Antrags auch direkt an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gerichtet werden.
Die Adresse des Sportamtes lautet:
Schul- und Sportamt Tempelhof-Schöneberg
John-F-Kennedy-Platz
10820 Berlin
Es gibt auch eine E-Mail Adresse.
sportamt@ba-ts.berlin.de
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u.r.