Kinderschutz

 

Der OLYMPISCHE SPORT-CLUB BERLIN ist sich seiner Verantwortung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bewusst und hat die Verpflichtungserklärung zum Kinder- und Jugendschutz des LSB Berlin unterschrieben. Diese Erklärung enthält unter Anderem auch die Verpflichtung, nur Trainer im Jugendbereich einzusetzen, die das erweiterte polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben.

Die folgend genannten Trainer aus unserer Abteilung, unterstützen schon aktiv den Kinderschutz und sind, wie auch alle Vorstandsmitglieder, Ihre Ansprechpartner in allen Belangen des Sporbetriebs im OSC-Berlin.

Unsere Trainer unterschreiben außerdem den Ehrenkodex und die Verhaltensrichtlinien.

AnredeNameSeit
HerrOliver Bertram20.12.2022
HerrMartin Leu20.10.2023
HerrUwe Risse01.05.2011
FrauIsabel Heike Ritz02.03.2022
HerrJohann Wang30.04.2024

Unsere Trainer und Trainerinnen unterzeichnen folgenden Ehrenkodex

Ehrenkodex

Ich verspreche:

 

  • Ich gebe dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.
  • Ich übernehme Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Ernährung, Körperhygiene), körperliche Unversehrtheit und eine sichere Umgebung.
  • Ich werde die Eigenart jeden Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und seine Persönlichkeitsentwicklung fördern helfen.
  • Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenen sozialen Verhalten anleiten.
  • Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets nach dem Einwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kind- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
  • Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
  • Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
  • Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair-Play handeln, auch im Bezug auf Sportwetten. Mit der Einhaltung von Verhaltensstandards bin ich Vorbild im Kampf gegen Korruption im Sport.
  • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird.
Ehrenkodex

Unsere Trainer und Trainerinnen unterzeichnen folgende Verhaltensrichtlinie. Sie dient generell sowohl dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht als auch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch.

  • Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte: Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür” eingehalten. D.h. wenn ein(e) Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weite(r) Mitarbeiter/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  • Keine Privatgeschenke an Kinder: Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Mitarbeiter/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.
  • Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen: Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein/e weitere/r Mitarbeiter/in anwesend ist. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  • Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern: Mitarbeiter/innen duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen/Rückmeldung betreten werden.
  • Keine Geheimnisse mit Kindern: Mitarbeiter/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein(e) Mitarbeiter/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
  • Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern: Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  • Transparenz im Handeln: Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung
Verhaltensrichtlinien