Beitragsklasse | Bezeichnung | mtl. Betrag |
---|---|---|
TI100 | Mitglieder über 18 | 12,00 |
TI050 | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 7,00 |
TI055 | Geschwisterkinder bis 18 Jahre | 5,00 |
TI030 | Passive Mitglieder | 8,00 |
Familienbeiträge | ||
TI070 | Ein Erziehungsberechtigte(r), 2 Kinder | 21,00 |
TI071 | Ein Erziehungsberechtigte(r), 3 Kinder | 26,00 |
TI072 | Zwei Erziehungsberechtigte, 1 Kind | 30,00 |
TI073 | Zwei Erziehungsberechtigte, 2 Kinder | 32,00 |
TI074 | Zwei Erziehungsberechtigte, 3 Kinder | 37,00 |
Sonderbeiträge auf Antrag: | ||
TI020 | Studenten, Auszubildende, Arbeitslose oder Hartz-IV-Empfänger/Bezieher einer Grundsicherung zur Rente über 18 Jahre | 8,00 |
TI029 | Mitglieder über 65 Jahre, die seit mindestens 25 Jahren Mitglieder sind | 8,00 |
Anschlussmitglieder | ||
TI101 | Mitglieder über 18 Jahre | 9,00 |
TI051 | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 6,00 |
TI031 | Passive Mitglieder | 8,00 |
Sonderbeitrag Anschlussmitglieder | ||
TI021 | Studenten, Lehrlinge und Arbeitslose | 8,00 |
Alle Beiträge werden quartalsweise nur per SEPA Lastschrift eingezogen!
Andere Zahlungsmittel (Überweisung, Barzahlung) sind nicht möglich.
Ausnahmen:
- Mitglieder, die VOR dem 01.01.2007 Mitglied waren und keine Bankeinzugsermächtigung erteilte haben
Mitglieder, die nachweislich KEIN Konto führen - Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages (§ 13 (1) Satzung der OSC Berlin):
Der Mitgliedsbeitrag wird am ersten Werktag der Monate Januar, April, Juli und Oktober jedes Jahres per SEPA Lastschrift eingezogen.
Mitglieder, die keine SEPA Lastschriftmandat erteilt haben oder nachweislich kein Konto führen, sind verpflichtet, die fälligen Beiträge mindestens kalendervierteljährlich im Voraus auf das unten angegebene Konto zu entrichten.
Bleibt ein Beitragseinzug erfolglos, trägt das Mitglied die dadurch entstehenden Kosten. Mitglieder, die mit ihrem Beitrag im Rückstand sind, zahlen für jede erfolgte Mahnung außerdem zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro.
Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr beträgt für Mitglieder über 18 Jahre einen Monatsbeitrag. Schüler und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Aufnahmegebühr befreit.
Sonderbeitrag:
Alle Mitglieder oder bei Mitgliedern bis 18 Jahre die Erziehungsberechtigten, die im folgenden Kalenderjahr den Sonderbeitrag entrichten möchten, müssen bis zum 30. November des laufenden Jahres beim Kassenwart einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Die entsprechenden Unterlagen hierfür sind vorzulegen Werden die Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt, so erfolgt für das folgende Jahr die Einstufung in die entsprechende nicht ermäßigte Beitragsklasse
Passive Mitglieder:
Passive Mitglieder dürfen nicht am Wettkampf- und Trainingsbetrieb teilnehmen. Die passive Mitgliedschaft gilt immer nur für die Dauer von 12 Monaten und verlängert sich ohne Kündigung automatisch um weitere 12 Monate.
Anschlussmitglieder:
Anschlussmitglieder sind Mitglieder, die schon in anderen Abteilungen/Abteilungsvereinen des OSC Berlin zahlendes Mitglied sind.